SPD Waiblingen

Bittenfelder SPD wehrt sich gegen Vorwürfe

Veröffentlicht am 14.03.2017 in Gemeinderatsfraktion

Der SPD im Bittenfelder Ortschaftsrat wurde von einigen Bürgern vorgerworfen, die Bürger nicht genug zu beteiligen. Dagegen verwahren sich die Bittenfelder Sozialdemokraten mit folgendem Öffentlichem Brief, der von Helmut Fischer, Sonja Stegemeyer und Jürgen Roth unterzeichnet wurde:

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in der Stadt Waiblingen besteht Bedarf an kostengünstigem Wohnraum. Dieser wurde bereits im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ermittelt. Dieser Bedarf wird auch bei der Planung des Baugebietes Berg/ Bürg mit ca. 10% berücksichtigt. Zur kurzfristigen Deckung des Bedarfs wird im Rahmen des Baurechts der Standort Schulstraße (Schillerschule) diskutiert. Vorbehalte dazu gibt es offensichtlich aus Reihen der Bürgerschaft. Folgendes gilt es dabei klarzustellen:

1. Die SPD Bittenfeld fühlt sich dem Subsidiaritätsprinzip verpflichtet. Danach sollte eine staatliche bzw. öffentliche Aufgabe, soweit möglich, auf der untersten Ebene wahrgenommen und entschieden werden. Die Verwaltungs- und politischen Ebenen darüber legen die Rahmenbedingungen fest. Alle Ebenen sollen voneinander lernen. Entscheidend ist dabei nicht ausschließlich das Machtverhältnis zwischen Bürger, Politik und Verwaltung sondern auch vor allem die Meinungsbildung durch Argumente.
2. Ein solches Prinzip funktioniert nur, wenn es von den Bürgern, welche vorgeben ein öffentliches Interesse zu vertreten, auch wahrgenommen und in Anspruch genommen wird.
3. Die öffentlichen Vorberatungen zur Sitzung des Ortschaftsrates sind ein fester Bestandteil der SPD Bittenfeld, um die Interessen der Bürgerschaft zu diskutieren und bei der Meinungsbildung im Ortschaftsrat einfließen zu lassen. Hierfür finden auch zukünftig Treffen, in der Regel montags vor der Ortschaftsratssitzung im Musikheim statt.
4. Daher ist es für die SPD Bittenfeld selbstverständlich, dass das Baugebiet Berg / Bürg wie auch der Standort Schulstraße öffentlich vorberaten wurden.
Anders als in der Sitzung des Ortschaftsrates ist hier die Bürgerschaft gefordert sich mit ihren Anliegen einzubringen.
Anders als mit Flugblattaktionen können hier nicht ausschließlich Behauptungen aufgestellt werden, sondern müssen diese sich im Dialog durchsetzen.
Anders als die Verfasser der Flugblätter müssen sich Ortschaftsräte in der Kommunalwahl behaupten und sind nicht nur einer Interessengruppe, sondern allen Bittenfelder Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen und ihrem Gewissen verpflichtet.

 

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