Die Vergnügungssteuer soll von 24 v.H. auf 26 v.H. erhöht werden.
Begründung:
Mit der Erhöhung wird eine Lenkungswirkung dieser Steuer verfolgt und versucht Spielsucht entgegenzuwirken. Die Anzahl der Spielcasinos und Vergnügungsstätten in Waiblingen ist weiterhin unerwünscht hoch. Auch höhere Einnahmen sind angesichts der Haushaltslage notwendig und aus diesem Bereich erwünscht. Eine Erhöhung von 24 v.H. auf 26 v.H. würde das Aufkommen um ca. 200.000 € bzw. ca. 8 % erhöhen. Mit 26 v.H. in Weinstadt und 25 v.H. in Fellbach, Schorndorf und Esslingen ist die Vergnügungssteuer bereits heute in einigen Umlandkommunen höher als in Waiblingen.
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