28. April 2020
Wenn die Kreisbaugesellschaft Waiblingen mbH als öffentliches Unternehmen Wohnungen errichtet, sollten diese nicht en bloc an Investoren verkauft werden. Dafür müssen öffentliche Unternehmen gegründet werden um die Wohnungen im öffentlichen Eigentum zu behalten. Wohnraum darf kein Spekulationsobjekt werden.
