8. Mai 2020
Das Waiblinger Baulandmodell hat sich bewährt, daran ist im Grunde festzuhalten! Mehrfamilienhausgrundstücke sowie Grundstücke von zentraler Bedeutung (z.B. in der Ortsmitte) sollen nicht zu einem Festpreis vergeben werden, sondern im Rahmen einer Konzeptvergabe. So können wir für unsere Stadt die entsprechende städtebauliche Qualität sicherstellen und uns die Innovationskraft sowie Kreativität der Projektentwickler zu Nutze machen. „Projektentwickler“ können gerne private Bauherrengemeinschaften sein. Der Grundstückspreis wird nach Festlegung auf das entsprechende Konzept bestimmt und hängt unter anderem von dem gewählten Wohnungsgefüge sowie dem Innovationsansatz ab.