Die Kreissparkasse darf als öffentlich-rechtliches Geldinstitut ihren Versorgungsauftrag nicht vergessen!
Nachdem 2018 bereits einige Filialen komplett geschlossen oder in sogenannte SB-Filialen umgewandelt wurden, steht aktuell die nächste Schließungsrunde an. Es ist klar, dass bei dem geänderten Verhalten der Bankkunden und dem immer größer werdenden Onlineangebot der Druck auf die ortsansässigen Banken steigt und nicht alle Filialen, wie wir sie heute kennen, erhalten bleiben können. Es darf aber nicht sein, dass nach der Schließung der Neustädter Filiale im Jahr 2018 jetzt auch noch der bestehende Automatenstandort der KSK Waiblingen geschlossen wurde. Dies trifft speziell ältere Menschen, welche eingeschränkt mobil und nicht sachkundig im Umgang mit Onlinebanking sind. Die Kreissparkasse wird damit Ihrem Versorgungsauftrag als öffentlich-rechtliches Geldinstitut nicht mehr gerecht.
Ich fordere die Kreisparkasse Waiblingen dazu auf, entweder wieder einen Bankautomaten in Neustadt zu eröffnen (z.B. beim Rewe) oder eine Kooperation mit der Volksbank Stuttgart zu beginnen, sodass Kunden der Kreissparkassen ihre Bankgeschäfte am Bankautomat in der Volksbank Filiale erledigen können. Eine solche gelungene Kooperation gibt es bereits zwischen der Kreissparkasse Waiblingen und der Volksbank Backnang. Eine Kooperation ist aus meiner Sicht im Interesse beider Banken, da beide Infrastrukturkosten sparen und trotzdem vor Ort für die Kunden präsent bleiben.
Das Foto zeigt die Ankündigung an der ehemaligen Filiale
Ortschafts- und Gemeinderat
Urs Abelein