SPD Waiblingen

Die etwas andere Wahlveranstaltung der SPD Waiblingen

Veröffentlicht am 08.03.2016 in Ortsverein

Am Freitag, den 26.02.2016 fand im Studio des Bürgerzentrums Waiblingen die Dialogveranstaltung der SPD Waiblingen zum Thema „Vorsorgevollmacht – Betreuung – Patientenverfügung“ mit Sozialministerin Katrin Altpeter, Justizminister Rainer Stickelberger und Notar Roland Wied statt. Bei dieser Veranstaltung ging es nur am Schluss um Wahlkampf. Justizminister Stickelberger empfahl den Anwesenden Katrin Altpeter wieder in den Landtag zu wählen. Sie hat es verdient. Sie ist auch als Sozialministerin die richtige Frau am richtigen Platz.

Kreisrat Klaus Riedel führte als Moderator in die Themen des Abends ein. Das Studio war mit über 40 Personen gut besucht, der Moderator stellte schmunzelnd fest, dass wir heute schon einen gewissen „Altersdurchschnitt“ darstellen. Schade, dass die jüngere Generation sich nicht so für diese Themen interessiert.

Wie werde ich so versorgt und betreut, wie ich es mir vorstelle? Wer sorgt für mich? Wer trifft die Entscheidungen? Wer muss sich daran halten? Wann brauche ich einen Notar? So umriss Klaus Riedel die Fragen zu den genannten Stichworten.

Als Erster hielt Justizminister Rainer Stickelberger sein Statement. Eine Vorsorgevollmacht ist als Vorsorge gedacht für den Fall, dass man seinen Willen nicht mehr selbst treffen kann. Es kann jeden von uns treffen, z.B. durch einen Schlaganfall oder durch einen schleichenden Prozess z.B. bei zunehmender Demenz. Wenn man sich nicht rechtzeitig darum kümmert, kann das noch vorhandene Zeitfenster sehr begrenzt sein. Schon bei einem schweren Unfall ist man auf die Hilfe anderer Personen angewiesen. Welche Entscheidung ist in meinem Sinne? Wie würde ich sie treffen, wenn ich körperlich und geistig dazu noch in der Lage wäre?

Bei einer bundesweiten Umfrage haben über 2/3 der Befragten angegeben, sie glauben, dass automatisch der Ehegatte alles regeln kann. Dies ist ein Trugschluss, so Stickelberger weiter. Es gibt keine „automatische Vertretung“ durch den Ehegatten. Wenn keine Vorsorge getroffen worden ist, muss das Gericht einen rechtlichen Betreuer, in der Regel einen ehrenamtlichen Betreuer, bestimmen. Dabei kann geäußert werden, wer das werden soll bzw. wer das nicht werden soll.

Betreuungsverfügung
Es geht dabei um die Ausgestaltung der Betreuung. Sie tritt solange nicht ein, soweit der Betroffene selbst geschäftsfähig ist.

Vorsorgevollmacht
Damit wird festgelegt, wer für mich handeln soll, wenn ich nicht mehr entscheiden kann.

Patientenverfügung
Dabei geht es darum, wie ich ärztlich behandelt werde, wenn ich meine Belange nicht mehr selbst regeln kann.

Minister Stickelberger verwies darauf, dass das Justizministerium über Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Broschüren und Mustervordrucke – auch über das Internet zur Verfügung stellt.

Notar Roland Wied berichtet aus der Sicht des Praktikers. Eine Vorsorgevollmacht gehört 5 bis 20 Mal pro Woche zu seinen Aufgaben. Was soll der Inhalt dieser Vollmacht sein? Muss ein Pflegeplatz gesucht werden? Muss die Wohnung verkauft werden? Wenn es ums Geld geht, sollte immer eine Vollmacht beim Notar abgeschlossen werden. Der Notar muss dabei die Geschäftsfähigkeit des Betroffenen prüfen. Eine Verfügungsberechtigung über ein Bankkonto kann auch ohne Notar bei der Bank abgeschlossen werden.

Auch der Stadtseniorenrat führt Beratungen durch und stellt Mustervordrucke gegen eine geringe Gebühr zur Verfügung.

Wenn jemand nicht mehr geschäftsfähig ist, müssen die Angelegenheiten vom Betreuungsgericht geregelt werden, dies gilt auch dann, wenn niemand da ist, der die Betreuung übernehmen kann.

Roland Wied stellte fest, dass durch vorher abgeschlossene Vorsorgevollmachten die Zahl der Betreuungen stark zurückgegangen ist.

Beim Abschluss einer Generalvollmacht „über mein gesamtes Vermögen“ muss auch ein großes Vertrauen zum Bevollmächtigten bestehen. Viele schließen bei einer Generalvollmacht den Verkauf von Immobilien ausdrücklich aus.

Sozialministerin Katrin Altpeter berichtete von den Pflegestärkungsgesetzen und was sie für die Betroffenen bringen. Heute hat sie Hausbesuche gemacht und dabei festgestellt, wieviel ältere Menschen alleine leben. Beim Abschluss von Vollmachten muss man sich genau überlegen, wem man vertrauen kann.

Pflegestärkungsgesetz I
Die Pflegeversicherung ist eine „Teilkaskoversicherung“. Die große Mehrzahl der Menschen möchte so lange wie möglich selbstbestimmt im eigenen Haus leben. Dieses Gesetz bringt für die pflegenden Angehörigen und die Leistungsträger deutlich bessere Leistungen. 2/3 der Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt. Viele Leistungen dienen der Entlastung der pflegenden Angehörigen, wie z.B. die Tagespflege. Auch Nachtpflege gehört zu den Leistungen, wenn bei Demenzkranken der Tag-Nacht-Rhythmus gestört ist.

Pflegestärkungsgesetz II
Dieses Gesetz wird anstelle der drei Pflegegrade künftig über fünf Pflegestufen verfügen. Künftig wird nicht der Pflegeaufwand nach Minuten gezählt, sondern es wird geprüft, was die pflegebedürftige Person noch selbständig erledigen kann. Dabei werden die geistigen Möglichkeiten (Demenz) stärker berücksichtigt.

Pflegestärkungsgesetz III
Dieses Gesetz sieht vor, dass die Pflege zu den Gemeinden und Kreisen zurückkommt, dass pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können.

Auch Ministerin Altpeter empfiehlt jedem, eine Vorsorgevollmacht zu erteilen, solange er dies noch selber regeln kann.

In der anschließenden Fragerunde wurden zahlreiche Themen angesprochen.

Justizminister Stickelberger hat eine Gesetzesinitiative gestartet, wonach der Partner künftig bei Demenz oder schwerer Krankheit die Vertretung übernehmen soll. Dieser Entwurf ist im Mai dieses Jahres in der Justizministerkonferenz. Schließlich wurde Minister Stickelberger gefragt, wie lange es in der Regel dauert, bis so ein Gesetz in Kraft tritt. Er nannte als Beispiel das Dopinggesetz, dass nach zwei Jahren vergleichsweise schnell in Kraft getreten ist.

Roland Wied: Die Entscheidung über freiheitsbeschränkende Maßnahmen (Bettgitter) muss vom Vormundschaftsgericht gefällt werden. Liegt eine Betreuung nicht vor, ist in solchen Fällen eine Eilbetreuung zu veranlassen.

Mit einer Generalvollmacht kann ich dies umgehen, da muss aber absolutes Vertrauen bestehen. Die freiheitsbeschränkenden Maßnahmen müssen ausdrücklich vereinbart werden. Wenn eine Generalvollmacht vorliegt, braucht keine Vorsorgevollmacht mehr abgeschlossen werden.

Eine Patientenverfügung sollte gesondert abgeschlossen werden. Dazu ist kein Notar erforderlich. Die Verfügung wird zu Hause aufbewahrt. Es kann auch ein Exemplar beim Hausarzt hinterlegt werden. Der Inhalt einer abgeschlossenen Patientenverfügung sollte angesichts des medizinischen Fortschritts nach einigen Jahren erneut überprüft werden. Über Patientenverfügungen kann man sich auch auf dem Landratsamt beraten lassen.

Am Schluss der Veranstaltung wurde Notar Wied „im Beisein seines obersten Dienstherrns“ gefragt, was eine notarielle Vollmacht kostet.

Eine einfache Vollmacht, die beurkundet wird, kostet ca. 70 €. Nach dem Notarkostengesetz richten sich die Kosten z.B. bei einer Generalvollmacht nach Art und Umfang des Vermögens, bei einer Million € ca. 1700 €, bei 200.000 € ca. 435 €.

Es war eine kurzweilige Veranstaltung mit sehr vielen Informationen. Aber auch dieser ausführliche Bericht über die Veranstaltung ersetzt nicht die individuelle Beratung des Einzelnen. Wie sagte Roland Wied an diesem Abend so schön: Es gibt zig Fallkonstellationen!

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