„Bezahlbarer Wohnraum in Waiblingen“, ein Aufruf zur Diskussion von Roland Wied, ehem. GR-Vorsitzender
Nachdem das umstrittene Baugebiet Söhrenbergweg gegen den Willen des Ortschaftsrates Neustadt und ohne Mehrheit im von der Bürgerschaft gewählten Gemeinderat durchgesetzt wurde, muss im Hinblick auf die weiteren Schritte einiges in Erinnerung gerufen werden:
Neben hohen ökologischen und energetischen Standards, die sicherlich auch in diesem Baugebiet eingehalten werden müssen und könnten, muss auch das eingehalten werden, was von Allen ständig gefordert wird:
„Wir brauchen in erster Linie erschwinglichen und bezahlbaren Wohnraum.“ Wenn schon der Eingriff in die freie Landschaft bzw. ein ökologisch sensibles Gebiet erfolgen soll, muss auch der Anspruch, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, erfüllt werden.
Dies muss für den größten Teil des angestrebten Gebietes gelten. Dazu muss in erster Linie dort angesetzt werden, wo die Stadt Gestaltungsmöglichkeiten hat:
Das „Waiblinger Baulandmodell“ muss auch hier uneingeschränkt zur Anwendung kommen, d.h. eine weitere Umsetzung kann nur erfolgen, wenn die Stadt sämtliche erforderlichen Grundstücke in ihrem Eigentum hat. Die klare Vorgabe der Stadt muss sein, dass, bevor weitere Planungen erfolgen und weiteres städtisches Geld für vorbereitende Maßnahmen in die Hand genommen wird, der Erwerb aller erforderlichen Grundstücke durch die Stadt gesichert ist. Und zwar zu den von der Stadt und den Stadträten zu bestimmenden Konditionen.
Um preisgünstiges Bauen zu ermöglichen, muss in erster Linie bei den Bauplatzpreisen angesetzt werden. Demzufolge dürfen seitens der Stadt für das Rohbauland, also für die gegenwärtigen Acker- und Wiesengrundstücke, keine Mondpreise bezahlt werden. Mit den verschiedentlich kursierenden Preisvorstellungen kann bezahlbarer Wohnraum nicht realisiert werden. Mit einem Preis von z.B. 70 €/m² würde man dem angestrebten Ziel einen Schritt näherkommen; und die Grundstückseigentümer wären damit ebenfalls gut bedient.
Sollte bei entsprechenden Konditionen der Stadt eine Bereitschaft zum Verkauf an die Stadt innerhalb einer bestimmten Frist nicht bestehen, müssen alle weiteren Schritte auf Eis gelegt werden.
Falls es zu einer Baulandentwicklung kommt, muss jegliche Spekulation mit den Bauplätzen ausgeschlossen werden. Ein niedriger Aufkaufspreis lässt sich nur rechtfertigen, wenn der Mehrwert nicht von den künftigen Investoren oder Eigentümern realisiert werden kann.
Sämtliche Bauplätze müssen daher im Eigentum der Stadt verbleiben und sollen nur im Wege des Erbbaurechts an die Bauherren vergeben werden. Mit dieser Vorgehensweise lassen sich moderate Aufkaufspreise gegenüber gemeinwohlorientierten Grundstückseigentümern rechtfertigen („Eigentum verpflichtet“). Und es wird damit einem größeren Interessentenkreis ermöglich, den Aufwand zur Schaffung eigenen Wohnraums zu schultern.
Bei der Vergabe der Bauplätze, also der Ausgabe von Erbbaurechten, sind private Baugruppen, genossenschaftlich und gemeinnützig orientierte Investoren bevorzugt zu berücksichtigen. Auch soweit Grundstückseinbringer Bauplätze beanspruchen, darf für diese nichts anderes gelten.
Roland Wied
30. Mai 2025
