SPD Waiblingen

Stellungnahme SPD-Fraktion: Gemeinderatssitzung 27.06.2024 Kommunalwahl öffentliche Information

Veröffentlicht am 01.07.2024 in Aktuelles

Bild: Theurer

Gemeinderatssitzung am 27.06.2024

Stellungnahme der SPD-Fraktion zu TOP 3 – Kommunalwahl öffentliche Information

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrter Herr Baubürgermeister,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

verehrte Waiblinger Bürgerinnen und Bürger,

die Stellungnahme der SPD-Fraktion beginne ich mit einem Zitat einer mir nahestehenden, beleseneren Person als ich es bin – meinem Vater – das wie folgt lautet: „Eigentlich gibt es nur drei wichtige Bücher: das Grundgesetz, die Bibel und das Sparbuch“.

Das Sparbuch, weil es der Vermögensbildung dient und den unberechtigten Zugriff Dritter verhindert, die Bibel, weil in ihr erstmals in der Menschheitsgeschichte „Du sollst nicht töten“ formuliert wurde und das Grundgesetz, weil es unsere Rechte als Bürger dieses Staates verbrieft, dort neben der unantastbaren Menschenwürde, dem Recht auf körperliche Unversehrtheit und vielem anderen mehr in Art. 20 GG geregelt ist, dass wir in einem demokratischen Bundesstaat leben, in dem alle Macht vom Volke ausgeht, die von diesem in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt wird. Art. 28 bestimmt dann, dass das Volk in Gemeinden eine Vertretung haben muss, die in allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen ermittelt werden muss.

So viel Staatsbürgerkunde vorweg; nach den Erfahrungen der letzten Wochen bin ich als scheidender Stadtrat und Mitglied des Gemeindewahlausschusses mit der Aussicht auf ungewollte Amtszeitverlängerung geneigt, das Zitat meines Vaters noch um zwei weitere Bücher zu erweitern, nämlich dem Kommunalwahlgesetz und der Kommunalwahlordnung verbunden mit der Frage, ob die vorgenannten Wahlgrundsätze am 09.06.2024 in Waiblingen tatsächlich eingehalten wurden?

Zwölf Jahre war ich Ortschaftsrat und fünf Gemeinderat. Ich habe keine Strichliste geführt, wenn Anträge wie z.B. die Einrichtung eines Zebrastreifens zwischen einer Grundschule und einer Turnhalle oder einer Zone 30 von der Verwaltung mit der Begründung abgelehnt wurden, dass das gesamte Verwaltungshandeln auf Recht und Gesetz basieren müsse.

Dem stimme ich nach wie vor uneingeschränkt zu und bin daher peinlich berührt, wenn ich feststelle, dass es die Verwaltung unserer, meiner – großen – Kreisstadt Waiblingen nicht schafft, das verfassungsmäßig geschützte Wahlrecht ihrer Bürger zu gewährleisten. Ich bin mir sicher, dass diese Wahl in die Geschichte Waiblingens eingehen wird. Wir werden künftig nicht mehr mit dem erhobenen Zeigefinger über „Berliner Verhältnisse“ reden können, sondern müssen es ertragen, dass wir künftig mit „Waiblinger Verhältnissen“ in Verbindung gebracht werden.

Mit dieser Wahl und ihren Unregelmäßigkeiten wurde Vertrauen der Bevölkerung in die Verwaltung unserer Stadt und die Demokratie verspielt. In Zeiten, in denen eine antidemokratische Partei mehrheitsfähig wird, können wir uns das nicht leisten; es gnade uns Deutschen der liebe Gott, sollten wir wieder Verhältnisse wie 1933 bekommen.

Und dennoch gilt es auch zu relativieren: ja, es wurden Fehler gemacht und ja, wo Menschen arbeiten, entstehen solche zwangsläufig. Wenn ich aus dem Fenster schaue, steht die Talaue, unsere Stadt und ihre Ortschaften noch. Wäre es nicht auch möglich, den ganzen Schlamassel unter diesen Gesichtspunkten zu betrachten und einfach aus den Fehlern zu lernen?

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Sie wissen, dass ich Sie persönlich sehr schätze. Daher meine ich, dass ich auch hier in diesem Gremium offen und ehrlich zu Ihnen reden darf...

Die Kommunalwahl ist meiner Einschätzung nach die wahrscheinlich komplizierteste Wahl, die unser Wahlrecht kennt. Allein durch die Vielzahl der zu vergebenden Stimmen und die Möglichkeiten des Kumulierens und Panaschierens sind Fehlern bei der Stimmabgabe Tür und Tor geöffnet.

Daher müssen Fehler in der Wahlvorbereitung, in der Durchführung der Wahlhandlung, bei der Ermittlung des Stimmergebnisses und dessen Feststellung vermieden werden – eine von ihrer Verwaltung organisierte Wahl darf keine Möglichkeiten für eine wirksame Wahlanfechtung bieten.

Daher ein paar freundschaftlich gemeinte Ratschläge: bitten Sie die Bevölkerung um Verzeihung der verwaltungsseitig gemachten Fehler und widerstehen Sie der Versuchung, die Verantwortung bei einzelnen Personen abzuladen. Lernen Sie, die betroffenen Personen, ihre Verwaltung und der künftige – in welcher Zusammensetzung auch immer – Gemeinderat aus den gemachten Fehlern und sorgen Sie durch geeignete Maßnahmen dafür, dass sich diese Fehler nicht mehr wiederholen. Fehler dieser Größenordnung werden nicht von einzelnen Personen gemacht; alles andere würde bedeuten, dass die Stadt Kopfmonopole in zentralen Bereichen zulässt, die für sich allein betrachtet schon ein Organisationsfehler sind.

Sie wissen sicherlich, dass die Waiblinger SPD die Bewerbung der Bürgermeister und Oberbürgermeister für Mandate im Kreistag äußerst kritisch betrachtet, da Interessenskonflikte zwangsläufig nicht ausbleiben. Ich persönlich differenziere hier: erstens ist ein Bürgermeister letzten Endes wie jeder von uns Bürger und kann sich deshalb – wenn auch mit Amtsbonus versehen –auf das Mandat bewerben, zweitens ist die Bewerbung ganz einfach nicht verboten, drittens würden sich – so ehrlich muss man schon sein – wahrscheinlich auch SPD-Bürgermeister auf das Mandat bewerben, wenn es sie in großer Zahl geben würde und viertens ist die Fallhöhe eines Bürgermeisters erheblich höher als die eines gewöhnlichen Bewerbers. Mit anderen Worten: Zweifel an der Amtsführung führen unweigerlich zu Zweifeln an der Mandatsausübung, und die zu vermeiden wünsche ich Ihnen.

Das alles war jetzt ein demokratietheoretischer Wortbeitrag mit Praxistipps meinerseits! Wenn ich mich an meine Schulzeit richtig entsinne, dann standen damals interessante Fächer wie Gemeinschaftskunde und Mathematik auf dem Lehrplan und dieses Schmankerl muss ich jetzt schon noch loswerden.

In Gemeinschaftskunde habe ich gelernt, dass neben der Exekutive, Legislative und Jurisdiktion eine vierte Gewalt in unserem Staat besteht, die hinter mir sitzt: die Presse. Diese Wahl hat Ihnen die Möglichkeit einer mannigfaltigen Berichterstattung geboten – herzlichen Glückwunsch hierzu.

Dennoch erwarte ich als interessierter Zeitungsleser, dass Sie Äußerungen kritisch überprüfen. Konkret beziehe ich mich hierbei auf den Zeitungsartikel „Nach Stimmzettel-Panne: Waiblingen steht eine Anfechtung der Kommunalwahl bevor“ in der online-Ausgabe der Waiblinger Kreiszeitung vom 18.06.2024 und wahrscheinlich in der Print-Ausgabe des Folgetages, der meines Erachtens irreführend ist und in dem Sie ein Mitglied des Gemeindewahlausschusses zitieren, dass im Durchschnitt der Wahllokale ein gutes Drittel der Stimmzettel ungültig seien.

Damit komme ich zum Mathematikunterricht! Ich war in der sechsten Klasse ein hundsmiserabler Bruchrechner und durfte deshalb die gesamten Herbstferien des Schuljahres 1983/84 ein Bruchrechentrainingslager absolvieren, das sich mit vierzigjähriger Verspätung als nicht nachteilig erweist. 4,17 % der abgegebenen Stimmzettel waren bei der Gemeinderatswahl ungültig; ich habe es hundertmal nachgerechnet, um komme auf ungefähr 1/25, aber nicht auf ein Drittel.

Man sieht, diese Wahl hat für reichlich Gesprächsstoff gesorgt, auch in der Auslegung des Wahlergebnisses. Den einen passt das Wahlergebnis (die wollen keine Wahlwiederholung), den anderen passt es nicht (die wollen eine Wahlwiederholung und befeuern eine Anfechtung) und einigen geht es ums Prinzip (die fechten sowieso an, weil es ja ums Prinzip geht).

Auch wenn der Anlass der Wahlanfechtung unerfreulich ist: es ist gut, dass wir eine wache Bürgerschaft haben, die den Rechtsweg bestreiten möchte und damit einen Beitrag zur Einhaltung demokratischer Grundsätze leistet. Alles andere wird dann das Rechtsmittelverfahren zeigen.

Ulrich Scheiner

SPD-Fraktion

Nächste Termine

Alle Termine öffnen.

21.10.2024, 19:30 Uhr - 21:30 Uhr SPD Frauen

07.12.2024, 14:00 Uhr - 17:00 Uhr Jahresabschluss SPD Waiblingen mit Jubilarsehrungen 2024
Details folgen

Alle Termine

 

Counter

Besucher:113919
Heute:35
Online:2