SPD Waiblingen

Kunstlichtung – Stellungnahme am 2. Februar 2017 im Gemeinderat

von unserem Fraktionsvorsitzenden Roland Wied

Wir in der SPD-Fraktion gingen nach der Diskussion im Rahmen der HH-Beratungen davon aus, dass das Thema Kunstlichtung erledigt ist und die Mehrheitsverhältnisse so sind wie sie sind.
Und ich habe gesagt, dass wir das akzeptieren. Zuständig ist nun mal der Gemeinderat. Die Bürgerschaft hätte es in die Hand nehmen können. Hat sie aber nicht.
Populistische Aktionen halten wir auch nicht für zielführend.

Wenn jetzt die Verwaltung aber der Meinung ist, dass sie sich nochmals rückversichern muss, kann man angesichts der Gemengelage ja ein gewisses Verständnis dafür aufbringen.
Es macht aber auch deutlich, dass die Verwaltung bei der Frage der Kunstlichtung nicht besonders glücklich agiert hat – um es freundlich auszudrücken.

Stauferkurierbeitag Simone Eckstein

In den Haushaltsberatungen für das Jahr 2017 hat die SPD-Fraktion zu folgenden Themen Anträge gestellt: Gewerbesteuer, Kinderbetreuungsgebühren, Wohnungsbau, Baukindergeld, Bustaktverdichtung, Klinikbus, Erneuerbare Energien, Minigolfplatz, pro Familia, Friedhofsgebühren und Investitionen.

Auch wenn uns alle diese Anträge wichtig waren, so haben wir doch für einen besonders gekämpft und dies nicht zum ersten Mal. Gemeint ist der Haushaltsantrag zu den Gebühren für die Kinderbetreuung. Wohl wissend um die Vielfältigkeit des Angebotes in Waiblingen ist die Haltung der SPD Fraktion hier sehr klar: eine Anhebung der städtischen Einnahmen darf nicht über eine Gebührenerhöhung im Bereich der Kinderbetreuung erfolgen. Wir sind eindeutig gegen jede Erhöhung dieser Gebühren, davon zeugen unsere Anträge in jedem Haushaltsjahr.

Stauferkurierbeitrag Roland Wied, Fraktionsvorsitzender

Es gibt viel zu tun, auch 2017 bleibt Politik spannend.
Ich wünsche ein gutes und friedliches Neues Jahr.
Roland Wied

Zum Jahresbeginn scheint es mir angebracht, ein Wort von Willy Brandt in Erinnerung zu rufen: „Nichts kommt von alleine und nur wenig ist von Dauer.“

Die Freiheit ist gefährdet, überall drohen autoritäre Regierungen. Wir sind auch in 2017 aufgerufen, Freiheit und Demokratie und die Werte der Aufklärung zu verteidigen.

In den USA streicht das oberste 1 Prozent der Bevölkerung 20 % des Gesamteinkommens ein, 40 % des Vermögens konzentrieren sich beim obersten einen Prozent. Ähnliche Tendenzen sind auch in Europa unverkennbar. Auch Deutschland wird davon nicht unberührt bleiben. Dem gilt es auf allen Ebenen entgegen zu wirken.

Stauferkurierbeitrag Peter Beck

In Waiblingen gibt es nach wie vor ein erfreulich großes und breites Spektrum an ehrenamtlicher Tätigkeit. Genannt seien hier nur einige der für den Ehrenamts-Preis vorgeschlagenen Bereiche wie „Kinder- und Jugendarbeit“, „Migranten“ oder „Kunst und Kultur“. Viele der Ehrenamtlichen sind in Vereinen organisiert und sind für die nachwachsende Generation ein Vorbild. Vielleicht ist das einer der Gründe, warum in Waiblingen eine so große Bereitschaft zur ehrenamtlichen Tätigkeit bereits seit vielen Jahren besteht und diese eher zu- als abnimmt.

Anträge der SPD-Fraktion zum Haushalt 2017. Über die Anträge wird in den Ausschüssen bzw. im Gemeinderat beraten.

Über Hinweise und Anträge freuen wir uns.

Antrag
Gewerbesteuer

Der Hebesatz soll mit Wirkung ab dem 1. Januar 2017 auf 380 v.H. erhöht werden.

Begründung
Die Erhöhung ist angesichts des künftigen Finanzierungsbedarfs notwendig, angemessen und vertretbar. Bei der Erhöhung auf 380 v.H. sind auch die wirtschaftlichen Kräfte der Abgabeverpflichteten angemessen berücksichtigt (§ 78 GO).

Antrag
Die Gebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen für Kinder über 3 Jahren und die Gebühren für die kommunalen Betreuungseinrichtungen an Grundschulen werden ab 1. Januar 2017 wie folgt geändert.

1.
a) die Gebühren der Einkommensgruppe I werden um 50 % ermäßigt
b) die Gebühren der Einkommensgruppe II werden um 25 % ermäßigt
c) die Gebühren der Einkommensgruppe III werden um 25 % ermäßigt

2.
Es werden weitere Einkommensgruppen eingeführt: bis 80.000 €, bis 100.000 €, über 100.000 €. Die Gebührenhöhe wird jeweils festgesetzt entsprechend der Logik der bisherigen Tabelle.

Begründung: Erfolgt mündlich

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parteiöffentlich
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